Als Restaurator im Parkettlegerhandwerk bin ich in der praktischen Denkmalpflege tätig. Ich bin der sach- und fachgerechten Bewahrung und Pflege des historischen Kulturguts verpflichtet. In der Diskussion über die Leitvorstellungen einer modernen Denkmalpflege kommt es immer wieder zur Begriffsverwirrung. Die nachfolgende Zusammenfassung von Prof. Dr. Michael Petzet gibt einen Überblick über die wichtigsten Fachbegriffe:

Instandhaltung ist Bauunterhalt unter denkmalpflegerischen Vorgaben. Dazu gehören scheinbar selbstverständliche Maßnahmen wie die Reinigung und Pflege eines Holzbodens. Richtige Instandhaltung ist die einfachste und schonendste Art der Denkmalpflege, weil sie möglichen Schaden vorbeugt und damit Denkmäler über Jahrhunderte unversehrt aufbewahrt.

Konservieren heißt bewahren, erhalten. Im Konservieren kommt also die denkmalpflegerische Grundhaltung am reinsten zum Ausdruck. Zur Konservierung sind alle Maßnahmen zu rehcnen, die der Erhaltung des materiellen Denkmalbestandes dienen. Beim Baudenkmal gehören dazu alle Maßnahmen, die den weiteren Verfall aufhalten und den historischen Bestand erhalten.

Restaurieren heißt „Wieder Herstellen“. Dabei geht es – über ein bloß konservierende Tätigkeit hinaus – darum, ästhetische und historische Werte sichtbar zu machen, also verborgene oder aus welchen Gründen auch immer verunstaltete und beeinträchtigte Werte des Denkmals wieder zur Geltung zu bringen, „wiederherzustellen“. Freilich darf diese Wiederherstellung nicht zur Folge haben, dass ein andere Wert des Denkmals dadurch beeinträchtigt wird.

Renovieren heißt Erneuern ist neben Konservieren und Restaurieren als dritte Methode der Instandsetzung in der Denkmalpflege verbreitet. Dabei zielt die Renovierung im besonderen Maße auf die ästhetische Einheit des Denkmals im Sinn eines „Wieder-Neu-Machens“ der äußeren Erscheinung, der sichtbaren Oberfläche eines Denkmals ab. Ein „Wieder-Sichtbar-Machen“ durch konservatorische Arbeiten – Reinigung, Freilegung und Kombination mit Ergänzungen – liegt dagegen im Bereich der Restaurierung. Bei beiden Instandsetzungsmaßnahmen – Restaurieren und Renovieren – besteht die Gefahr, dass historische Substanz vernichtet wird. Generell gilt bei Renovierungen wie bei allen Instandsetzungsmaßnehmen in der Denkmalpflege, dass nur denkmalgerechte Techniken und Materialien zum Einsatz kommen dürfen.

Rekonstruktion ist der Vorgang des neuerlichen Erstellens oder Nachvollziehens von etwas mehr oder weniger nicht mehr Existierendem oder Unbekanntem, in unserem Falle eines verloren gegangenen Parkettbodens durch Nachbau mit Hilfe alter Handwerkstechniken. Die Rekonstruktion ist nicht nur der Vorgang, sondern auch sein Ergebnis.